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   VG Augsburg, 24.08.2007 - Au 1 K 07.30161   

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https://dejure.org/2007,41454
VG Augsburg, 24.08.2007 - Au 1 K 07.30161 (https://dejure.org/2007,41454)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24.08.2007 - Au 1 K 07.30161 (https://dejure.org/2007,41454)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24. August 2007 - Au 1 K 07.30161 (https://dejure.org/2007,41454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 2; AufenthG § 60 Abs. 5; EMRK Art. 3; VwVfG § 51 Abs. 1; VwVfG § 51 Abs. 3
    Eritrea, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, menschenrechtswidrige Behandlung, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Inhaftierung, Haftbedingungen, politische Entwicklung, Oppositionelle, EDP, Eritrean Democratic Party, Mitglieder, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 14.08.2006 - 9 B 04.30627

    'Eritrea, subjektive Nachfluchtgründe, exilpolitische Betätigung,

    Auszug aus VG Augsburg, 24.08.2007 - Au 1 K 07.30161
    Nachdem die einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen, die bereits die einfache Mitgliedschaft in der EDP für die Feststellung eines Abschiebungsverbots genügen lassen, vor Eintritt des Klägers in die Partei ergangen sind (so z. B. BayVGH vom 14.8.2006 Az. 9 B 04.30627; HessVGH vom 27.3.2006 Az. 9 UE 705/05 A) und der Kläger anwaltlich vertreten ist, lag die Kenntnis vom möglichen Wiederaufgreifensgrund bereits zum Zeitpunkt des Eintritts des Klägers in die EDP bzw. innerhalb von drei Monaten nach dem Eintritt vor.

    Dem Kläger droht wegen der exilpolitischen Betätigung für die Eritrean Democratic Party (EDP) im Fall der Rückkehr nach Eritrea mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung (vgl. dazu allgemein BayVGH vom 14.8.2006 Az. 9 B 04.30627 - juris - HessVGH vom 27.3.2006 Az. 9 UE 705/05.A).

    Das Gericht schließt dies aus der innenpolitischen Entwicklung im Heimatland des Klägers, die sich wie folgt darstellt (vgl. dazu BayVGH vom 14.8.2006 a. a. O.):.

    Die eritreische Regierung hat seit Frühjahr 2002 die Aktivitäten der Sicherheitsdienste in der eritreischen Diaspora erheblich verstärkt und hierfür zusätzliches Personal ins Ausland entsandt (vgl. BayVGH vom 14.8.2006 a. a. O.; HessVGH vom 27.3.2006 a. a. O. m. w. N.).

    Ausgehend von der verstärkten Überwachung der in Deutschland lebenden Eritreer durch die eritreische Regierung kann mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass (auch einfache) Mitglieder der EDP und deren Aktivitäten in Eritrea bekannt werden (vgl. BayVGH vom 14.8.2006 a. a. O.; HessVGH vom 27.3.2006 a. a. O. und vom 21.3.2007 Az. 9 UE 1676/06.A mit zahlreichen Nachweisen).

    Seit Juni 2005 hat die Regierung die Kontrolle der eritreischen Gesellschaft verstärkt (vgl. BayVGH vom 14.8.2006 a. a. O.).

    , u. a. in regelmäßiger Teilnahme an Parteitreffen und (regional begrenzter) Werbung für diese Exilorganisation erschöpft, bei Bekanntwerden im Falle der Rückkehr Verfolgungsmaßnahmen drohen (vgl. BayVGH vom 14.8.2006 a.a.O).

    Wegen der seit 2005 zu beobachtenden Verschärfung der Überwachung der eritreischen Gesellschaft und des geschilderten Selbstverständnisses der um Machterhalt bestrebten PFDJ geht das Gericht davon aus, dass sich heute auch einfache Mitglieder der EDP staatlicher Verfolgung aussetzen, wenn sie erkennbar in Erscheinung treten (vgl. BayVGH vom 14.8.2006 a. a. O.; HessVGH vom 27.3.2006 und vom 21.3.2007 a. a. O.).

  • VGH Hessen, 27.03.2006 - 9 UE 705/05

    Flüchtlingsanerkennung eines einfachen aktiven Mitglieds der EDP

    Auszug aus VG Augsburg, 24.08.2007 - Au 1 K 07.30161
    Nachdem die einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen, die bereits die einfache Mitgliedschaft in der EDP für die Feststellung eines Abschiebungsverbots genügen lassen, vor Eintritt des Klägers in die Partei ergangen sind (so z. B. BayVGH vom 14.8.2006 Az. 9 B 04.30627; HessVGH vom 27.3.2006 Az. 9 UE 705/05 A) und der Kläger anwaltlich vertreten ist, lag die Kenntnis vom möglichen Wiederaufgreifensgrund bereits zum Zeitpunkt des Eintritts des Klägers in die EDP bzw. innerhalb von drei Monaten nach dem Eintritt vor.

    Dem Kläger droht wegen der exilpolitischen Betätigung für die Eritrean Democratic Party (EDP) im Fall der Rückkehr nach Eritrea mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung (vgl. dazu allgemein BayVGH vom 14.8.2006 Az. 9 B 04.30627 - juris - HessVGH vom 27.3.2006 Az. 9 UE 705/05.A).

    Die eritreische Regierung hat seit Frühjahr 2002 die Aktivitäten der Sicherheitsdienste in der eritreischen Diaspora erheblich verstärkt und hierfür zusätzliches Personal ins Ausland entsandt (vgl. BayVGH vom 14.8.2006 a. a. O.; HessVGH vom 27.3.2006 a. a. O. m. w. N.).

    Ausgehend von der verstärkten Überwachung der in Deutschland lebenden Eritreer durch die eritreische Regierung kann mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass (auch einfache) Mitglieder der EDP und deren Aktivitäten in Eritrea bekannt werden (vgl. BayVGH vom 14.8.2006 a. a. O.; HessVGH vom 27.3.2006 a. a. O. und vom 21.3.2007 Az. 9 UE 1676/06.A mit zahlreichen Nachweisen).

    Das Bedrohungspotential, das die eritreische Regierung den ,,Abweichlern aus den eigenen Reihen" beimisst, kommt auch darin zum Ausdruck, dass die eritreische Regierung als Reaktion auf den kritischen Brief der ,,G 15"-Gruppe im September 2001 zahlreiche Verhaftungen vorgenommen hat (vgl. HessVGH vom 27.3.2006 a. a. O.).

    Nach alledem besteht Anlass zur Annahme, dass jedwede Aktivität von Mitgliedern der EDP in Verfolgung der Ziele dieser Partei von der eritreischen Regierung als staatsschädigend eingestuft wird (so auch HessVGH vom 27.3.2006 a. a. O.).

  • VGH Hessen, 21.03.2007 - 9 UE 1676/06

    Flüchtlingsanerkennung eines einfachen aktiven Mitglieds der ENSF - früher:

    Auszug aus VG Augsburg, 24.08.2007 - Au 1 K 07.30161
    Ausgehend von der verstärkten Überwachung der in Deutschland lebenden Eritreer durch die eritreische Regierung kann mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass (auch einfache) Mitglieder der EDP und deren Aktivitäten in Eritrea bekannt werden (vgl. BayVGH vom 14.8.2006 a. a. O.; HessVGH vom 27.3.2006 a. a. O. und vom 21.3.2007 Az. 9 UE 1676/06.A mit zahlreichen Nachweisen).

    Wegen der seit 2005 zu beobachtenden Verschärfung der Überwachung der eritreischen Gesellschaft und des geschilderten Selbstverständnisses der um Machterhalt bestrebten PFDJ geht das Gericht davon aus, dass sich heute auch einfache Mitglieder der EDP staatlicher Verfolgung aussetzen, wenn sie erkennbar in Erscheinung treten (vgl. BayVGH vom 14.8.2006 a. a. O.; HessVGH vom 27.3.2006 und vom 21.3.2007 a. a. O.).

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VG Augsburg, 24.08.2007 - Au 1 K 07.30161
    Insoweit ist es durch § 71 Abs. 1 AsylVfG, der sich nur auf erneute Asylanträge im Sinne von § 13 Abs. 2 AsylVfG bezieht, nicht eingeschränkt (vgl. BVerwG vom 7.9.1999 NVwZ 2000, 204; BVerwG vom 21.6.2000 Az. 2 BvR 1989/97).
  • VG Augsburg, 17.08.2004 - Au 1 K 04.30451
    Auszug aus VG Augsburg, 24.08.2007 - Au 1 K 07.30161
    Der Antrag wurde mit Bescheid des Bundesamts vom 10. Mai 2004 abgelehnt, die hiergegen erhobene Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 17. August 2004 (Az. Au 1 K 04.30451) abgewiesen.
  • BVerfG, 21.06.2000 - 2 BvR 1989/97

    Zur Zurechnung von Anwaltsverschulden im Asylverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 24.08.2007 - Au 1 K 07.30161
    Insoweit ist es durch § 71 Abs. 1 AsylVfG, der sich nur auf erneute Asylanträge im Sinne von § 13 Abs. 2 AsylVfG bezieht, nicht eingeschränkt (vgl. BVerwG vom 7.9.1999 NVwZ 2000, 204; BVerwG vom 21.6.2000 Az. 2 BvR 1989/97).
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